Spital-Neubauprojekt

LimmiViva wird von Losinger Marazzi realisiert

Die Baukommission hat den Zuschlag für das Spital-Neubauprojekt einstimmig dem Projekt von Losinger Marazzi erteilt. Das Projekt überzeuge durch ein durchdachtes, flexibles Betriebskonzept und eine in die Umgebung integrierende Architektur. «LimmiViva» wird rund 270 Millionen Franken kosten. Das Resultat der Ausschreibung habe bewiesen, dass das gewählte Vorgehen mit einem funktionalen Gesamtleistungswettbewerb schnell zu qualitativ hochstehenden Projekten geführt hat, teilt die Leitung des heutigen Spital Limmattal mit. Nicht zuletzt dank des grossen Engagements der beteiligten Totalunternehmer wurden vier eigenständige und unterschiedliche Spitalprojekte entwickelt. Daraus entstand ein wirklicher Wettbewerb, welcher auch eine differenzierte Bewertung zuliess.Im Herbst 2011 startete der Wettbewerb mit einer Präqualifikation, aus der bis Ende November die vier am besten geeigneten Totalunternehmer ausgewählt wurden. Ab Februar 2012 begann die eigentliche Ausschreibung mit der Abgabe der umfangreichen Unterlagen.Im Rahmen der Submissionsvorschriften fanden diverse Fragerunden statt, aufgrund derer die Projekte überarbeitet und weiterentwickelt werden konnten. Insbesondere die Zwischenpräsentationen der Projekte im April 2012 waren sowohl für die Totalunternehmer als auch für die Auftraggeber ein erster Meilenstein. Nach dem Endspurt für die Totalunternehmer war es dann am 20. August 2012 so weit. Die Projekte wurden rechtzeitig und vollständig abgegeben, so dass alle Teams für die nun folgende Bewertungsphase zugelassen werden konnten. Stabsmässige Planung und Durchführung der Bewertung Bereits im April 2012 wurde mit der Planung für die Bewertung der vier Projekte begonnen. Es galt, diverse externe Fachplaner und über 70 spitalinterne Mitarbeitende für rund 25 Workshops zu koordinieren.Nach der Schlusspräsentation der Projekte durch die Totalunternehmer vor einem Ausschuss des Beurteilungsgremiums startete im September die detaillierte Vorprüfung anhand eines klar spezifizierten Bewertungsrasters. Dabei wurden unterschiedlich gewichtete Kriterien, welche den Totalunternehmern bekannt waren, angewendet. Mit 40 Prozent stand dabei die Funktionalität des Betriebs an erster Stelle. Architektur und die Wirtschaftlichkeit wurden mit je 30 Prozent gewichtet. Jedes Projekt wurde durch entsprechende Fachleute auf Herz und Nieren geprüft. Die Resultate wurden in einem Vorprüfungsbericht zusammengefasst und dem Beurteilungsgremium präsentiert. Das aus Vertretern des Verwaltungsrates, der Baukommission, der Spitalleitung, externen Architekten, einem Behördenvertreter und einem Spitalexperten zusammengesetzte Gremium beriet und diskutierte die Vorprüfungsresultate und konnte im November 2012 der Baukommission einen klaren Vorschlag für die Zuschlagserteilung unterbreiten. Zuschlagsentscheid Am 3. Dezember 2012 beantragte das Beurteilungsgremium einstimmig die Vergabe des Projekts an den Totalunternehmer Losinger Marazzi zuhanden der Baukommission. Diese ist für diesen wichtigen Entscheid abschliessend zuständig. Die Mitglieder der Baukommission wurden im Detail über den Ablauf der Submission und die Inhalte der Projekte sowie deren Bewertung informiert. Nach der Beratung des Geschäfts in der Baukommission traf auch diese einen einstimmigen Beschluss und folgte dem Antrag des Beurteilungsgremiums. Mit dem Zuschlagsentscheid der Baukommission ist das Submissionsverfahren abgeschlossen. Der Entscheid wurde allen Submissionsteilnehmenden am 4. Dezember 2012 eingeschrieben per Post zugestellt. Das Siegerprojekt besticht durch durchdachte Betriebskonzepte und eine Architektur der kurzen Wege Mit dem Projekt von Losinger Marazzi erhält das Spital Limmattal einen massgeschneiderten Anzug, der sowohl die neu erstellten Betriebskonzepte optimal berücksichtigt, dem Spital aber dank flexibler Grundrissgestaltung auch eine künftige Weiterentwicklung auf einfache Weise ermöglicht. Vorgegebene Betriebskonzepte Das Spital fügt sich trotz des notwendigen grossen Volumens dank geschickt versetzter Kuben feinfühlig in die Topographie ein. Eine neu gestaltete Landschaft umfliesst das künftige Spital. Dem Projekt gelingt eine nahezu optimale räumliche Umsetzung der vorgegebenen Betriebskonzepte. Von einer grosszügigen Vorfahrt gelangen Patienten, Besucher und Mitarbeitende in die grosse Eingangshalle. Dort werden die Wege aufgeteilt. Einerseits gelangt man zu den ambulanten Bereichen, andererseits zu den stationären. Dadurch gelingt es dem Projekt auf sehr gekonnte Weise, Wege zu trennen und Kreuzungen und Vermischungen von verschiedenen Funktionen möglichst zu vermeiden. Patienten, Besucher sowie die rückwärtigen Versorgungsbereiche erhalten zumeist getrennte und durch die Funktionstrennung vor allem auch kurze Wege. Dies gelingt nicht zuletzt auch durch eine geschickte Anordnung der vertikalen Erschliessungskerne. Die Trennung in einen ambulanten und einen stationären Gebäudeteil ermöglicht erst die optimale Umsetzung und Abbildung der Betriebskonzepte in der Architektur. Der Grossteil diese Konzepte kann in den vorgeschlagenen Räumen in annährend optimaler Weise umgesetzt werden. Hilfreich ist auch eine einheitliche, aber einfache Formen- und Materialsprache sowie ein überzeugendes Beleuchtungskonzept mit grösstmöglicher natürlicher Belichtung wo immer möglich. Gestaltung, Baukörper, Raum, Erschliessung und Funktion greifen zu einem schlüssigen Ganzen ineinander. Bis zur Unterschrift des Totalunternehmer-Vertrags gilt es noch einiges zu tun Bereits zu Beginn des Verfahrens wurde den Totalunternehmern mitgeteilt, dass nach erfolgter Vergabe und vor der Unterschrift des Vertrags eine Optimierungsphase folgen wird. Dabei geht es darum, die Bedürfnisse der Nutzer optimal in das vorliegende Projekt einzuarbeiten und damit auch vor Unterschrift des Vertrags klare Grenzen über den Umfang des Projekts zu setzen. Finanzierung und Volksabstimmung Parallel zu den inhaltlichen Projektarbeiten erarbeiten die verantwortlichen Spitalvertreter mit Nachdruck eine Finanzierungslösung. Durch das ab Anfang Jahr gültige Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz haben sich die Voraussetzungen grundlegend verändert. Alle Beteiligten wie Kapitalgeber, Gemeinden und Kanton bewegen sich auf noch unbekanntem Gebiet. Nebst dem eigentlichen Bauprojekt ist selbstverständlich auch eine funktionierende und für den Zweckverband tragbare Finanzierung Voraussetzung für die folgende Volksabstimmung. Diese ist nach wie vor für Juni 2013 vorgesehen.
20.01.2013 | Autor Eugen Rieser   -> Drucken

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