Reduktion von Regulierungskosten

Mehrwertsteuer und Baurecht mit grösstem Potenzial

Der Bundesrat hat den Bericht „Massnahmen zur Reduktion von Regulierungskosten – Umsetzungsstand und weiteres Vorgehen“ am 24. Februar 2016 gutgeheissen. Von 32 Massnahmen sind zwölf bereits umgesetzt. Neun weitere folgen bis Ende 2016. Einige E-Government-Projekte benötigen hingegen mehr Zeit.

Mit dem Bericht über die Regulierungskosten legte der Bundesrat 2013 erstmals eine Schätzung der Regulierungskosten in zwölf ausgewählten Bereichen vor. Gleichzeitig schlug er 32 Massnahmen vor, um die Regulierungskosten in diesen Bereichen zu senken.

Rasche Umsetzung zum Grossteil erfüllt

Der vorliegende Bericht geht auf ein Postulat zurück, das nach dem Stand der Umsetzung fragt. Die Zwischenbilanz zeigt, dass die Umsetzung der Massnahmen auf gutem Weg ist: Zwei Drittel der Massnahmen werden bis Ende 2016 umgesetzt, und in elf Bereichen wird mindestens eine Massnahme in Kraft sein. Einige Beispiele: Unter klar definierten Bedingungen können Abweichungen von der detaillierten Arbeitszeiterfassungspflicht vereinbart werden; die Vorschriften im Arbeitsrecht wurden an die Brandschutzvorschriften angepasst; das Online-Dienstleistungsangebot im Bereich Mehrwertsteuer wurde verbessert; weiter wird in der Berufsbildung das Qualifikationsverfahren vereinfacht. Eine rasche Umsetzung der Massnahmen im Sinne des Postulats ist somit zu einem grossen Teil erfüllt.

Massnahmen gegen Regulierungskosten_S.1_BR II.2016
 
 Die Massnahmen sind detailliert aufgelistet. Zur Gesamtliste geht's hierlang.  
 
   

E-Government und andere brauchen mehr Zeit

Ein Drittel der Massnahmen benötigt allerdings mehr Zeit. Dabei handelt es sich einerseits um E-Government-Projekte, wie die Gesamterneuerung der IT-Landschaft im Zollbereich. Andererseits hängen einige Massnahmen von Entscheiden im Parlament ab. So ist zum Beispiel die Abschaffung der Emissionsabgabe Teil der Unternehmenssteuerreform III, die sich in der parlamentarischen Beratung befindet. Zudem bedingen mehrere Massnahmen eine Koordination mit den Kantonen oder liegen in deren Verantwortung. Dies ist der Fall mit dem Informatikportal im Bereich Zulassung ausländischer Erwerbstätiger oder mit der weiteren Standardisierung der Baugesetzgebung.

Das grösste Potenzial...

Wie der Bericht über die Regulierungskosten schon 2013 festgestellt hat, liegt das grösste Potential zur Reduktion der Regulierungskosten in zwei Bereichen: im Bereich der MWST, wo ein Einheitssatz mit Aufhebung der meisten Ausnahmen das System stark vereinfachen könnte, und im Baurecht, wo eine zusätzliche Harmonisierung substantielle Kosteneinsparungen bringen würde. In diesen zwei Bereichen braucht es – auf der zuständigen Ebene –  klare politische Signale, um die Dossiers voranzutreiben und somit die Kosteneinsparungen für die Wirtschaft zu erreichen. Der Bundesrat begrüsst namentlich eine Vereinfachung bei der Mehrwertsteuer. Die Fiche zur Massnahme 2013.26 gibt zum Thema Standardisierung der Baugesetzgebung detaillierter Auskunft.  

Zum Bericht des Bundesrats

25.02.2016 | Autor Jörg Naumann

o-mag.ch - Fachinformationen ausschlißlich online