Schweizer Patentbox im europäischen Vergleich

Mit moderaten Gewinnsteuersätzen bleibt die Schweiz attraktiv

Die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) geplante Schweizer Patentbox wird die Steuerbelastung für Unternehmen in bestimmten Konstellationen erheblich reduzieren. Im Extremfall dürfte die Schweizer Patentbox die effektive Steuerlast annähernd halbieren. In den meisten europäischen Ländern mit vergleichbaren Patentboxen fallen die Steuerrabatte jedoch nochmals deutlich generöser aus. Die Schweiz bleibt steuerlich dennoch attraktiv: Die Patentbox in Kombination mit moderaten Gewinnsteuersätzen führt zu einer hohen steuerlichen Standortattraktivität für breit aufgestellte Unternehmen. 

Die Patentbox ermöglicht die gezielte steuerliche Förderung von forschungsintensiven Unternehmen und stösst international auf breite Akzeptanz. Zahlreiche europäische Länder haben bereits eine Patentbox implementiert oder diskutieren deren Einführung. Die Schweiz plant die Einführung der Patentbox im Rahmen der USR III. BAK Basel Economics hat in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (DE) die geplante Schweizer Patentbox mit den bestehenden europäischen Patentboxen verglichen. Die Simulationsrechnung für die Schweiz zeigt, wie die Steuerbelastung im Jahr 2015 aussähe, würde bei der Gewinnsteuer die Patentbox bereits heute Anwendung finden.

 

Qualifizierende Erträge in der Patentbox:  

Die OECD hat am 5. Oktober 2015 ihre Schlussberichte des Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung  (BEPS) vorgelegt. Darin enthalten sind auch die Vorgaben für die Besteuerung von Immaterialgütern (Patentboxen, Lizenzboxen, IP-Boxen). Gemäss diesen Vorgaben können Erträge im Zusammenhang mit Patenten, patentähnlichen Immaterialgütern und Software unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden. Darüber hinaus sind weitere Erleichterungen für KMU im Bereich der nicht patentgeschützten Erfindungen möglich. Die Schweizer Patentbox wird sich an den von der OECD ausgearbeiteten Standards orientieren, wobei die genaue Ausgestaltung noch offen ist. Nachfolgend wird daher immer von „qualifizierenden Erträgen“ gesprochen, wenn angenommen wird, dass sich die Erträge für den Einbezug in die Patentbox qualifizieren. Im Gegensatz dazu stehen die „nicht-qualifizierenden Erträge“.

   

 

Wirkund der Patentbox auf Steuerbelastung für qualifizierte Erträge - BAKBASEL  
Anmerkung: Durchschnittliche Steuerbelastung für den Fall
einer Unternehmung, die ausschliesslich qualifizierende
Erträge erzielt;
Patentbox: nur Gewinnsteuer; Kantonshauptort.
Quelle: BAKBASEL/ZEW 
 
Patentbox und qualifizierte Erträge - BAKBASEL
 
Wirkung der Patentbox auf Steuerbelastung bei gemischten Erträgen - BAKBASEL
 
Anmerkung: Durchschnittliche Steuerbelastung für den Fall
einer Unternehmung, die zu 20% qualifizierende Erträge
erzielt;
Patentbox: nur Gewinnsteuer; Kantonshauptort.
Quelle: BAKBASEL/ZEW
 
 Gemischte Erträge und Patentbox - BAKBASEL  
Anmerkung: * Schweiz: Ungewichteter Durchschnitt der
20 Schweizer Kantone des BAK Taxation Index.
Durchschnittliche Steuerbelastung für den Fall einer Unternehmung,
die zu 20% qualifizierende Erträge erzielt;
Patentbox: nur Gewinnsteuer; Kantonshauptort.
Quelle: BAKBASEL/ZEW
 

Vergleichsweise zurückhaltend

Die Anwendung der Schweizer Patentbox führt im Extremfall von ausschliesslich qualifizierenden Erträgen zu einer Halbierung der effektiven Steuerbelastung. Ausser in Italien fällt der Steuerrabatt in dieser Konstellation in allen untersuchten Ländern deutlich stärker aus (vgl. Abb. 1). In Belgien, Spanien, Frankreich und Ungarn reduziert sich die Steuerbelastung damit theoretisch auf unter null.  In der Realität werden nur wenige Unternehmen in der Lage sein alle oder einen überwiegenden Teil der Erträge über die Patentbox abzurechnen. Bei einer deutlichen Reduktion des Anteils der qualifizierenden Erträge sinkt entsprechend auch die steuerliche Entlastung durch die Patentbox. Für ein hypothetisches Industrieunternehmen, das zum Beispiel eine eigene Produktion aufweist und lediglich 20 Prozent der Erträge über die Patentbox abrechnen kann, reduziert sich der Steuerrabatt der Patentbox in allen Ländern erheblich (vgl. Abb. 2).   

Schweiz kann die Stellung halten

Der aktualisierte BAK Taxation Index 2015 zeigt, dass die Schweiz für ein breit aufgestelltes Unternehmen trotz der vergleichsweise kleineren Wirkung der Patentbox steuerlich attraktiv ist. Von allen untersuchten Ländern weist die Schweiz bei einem typischen Unternehmensprofil den tiefsten effektiven Gewinnsteuersatz auf (vgl. Abb. 2). Lediglich bei der Steuerbelastung für ein hypothetisches Unternehmen mit ausschliesslich qualifizierenden Erträgen kann die Schweiz nicht mit denjenigen europäischen Standorten mithalten, die in den letzten 15 Jahren besonders generöse Patentboxen eingeführt haben (vgl. Abb. 1).

 

Quelle: BAKBASEL

21.01.2016 | Autor Jörg Naumann

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