Neue Kurzarbeitsregelung erlassen

Mehr Zeit, um sich der Marktlage anzupassen

Beinahe täglich machen Hiobsbotschaften über den Verlust von Arbeitsplätzen in der Schweiz die Runde. Um den vom hohen Frankenkurs gebeutelten Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich an die schwierige Situation anzupassen, ohne Arbeitskräfte und damit Know-How freizusetzen, hat der Bundesrat in seiner ersten Sitzung (am 13. Jan. 2016) in neuer Zusammensetzung die Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung hochgesetzt. 

Und zwar von zwölf auf achtzehn Monate. Gleichzeitig wird die Karenzzeit auf einen Tag pro Abrechnungsperiode reduziert. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2016 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2017. Die vom starken Schweizer Franken betroffenen Unternehmen haben dadurch mehr Zeit, um sich an die neue Marktlage anzupassen.

Kurzarbeit Schweiz - 2000 - 2015  
Abgerechnete Kurzarbeit Okt. 2015 und 2014 - Seco  

Firmen und Arbeitskräfte profitieren

Bis Ende Januar 2016 konnten Unternehmen während maximal zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf achtzehn Monate per 1. Februar 2016 haben die betroffenen Unternehmen mehr Zeit, um sich an die neue Ausgangslage anzupassen und allenfalls neue Absatzmärkte zu erschliessen. Von der Möglichkeit profitieren sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Die Beschäftigten bleiben im Betrieb und sind versichert. Den Unternehmen bleibt das Know-how der Mitarbeitenden erhalten.

Auch Karenzzeit reduziert

Im Jahr 2016 wird mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 3,6 Prozent gerechnet, was spürbar über dem langfristig erwarteten schweizerischen Mittelwert liegt. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist Kurzarbeit ein wirksames Mittel, um voreilige Entlassungen zu verhindern. Um einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, hat der Bundesrat deshalb die Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung und die Reduktion der Karenzzeit beschlossen. Die Karenzzeit wurde von zwei beziehungsweise drei Tagen auf einen Tag reduziert.

Währung als Bezugsgrund akzeptiert

Die Schweizerische Nationalbank hatte am 15. Januar 2015 bekannt gegeben, dass sie den Mindestwechselkurs von 1.20 Schweizer Franken pro Euro nicht mehr halten werde. Daraufhin hat der Schweizer Franken gegenüber dem Euro stark an Wert gewonnen. Insbesondere die exportorientierten Unternehmen und deren Zulieferbetriebe leiden seither unter Arbeits- und Ertragsausfällen. Mit Weisung vom 27. Januar 2015 hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) bekannt gegeben, dass diese Währungsschwankung als ausserordentlich erachtet werde und deshalb als Begründung zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung anerkannt werde.

Wird das Auffangnetz nun reger genutzt?

Vor wenigen Tagen erst hatte das Seco gemeldet, dass im Oktober 2015 (letzte Zahlen) 5’981 Personen von Kurzarbeit betroffen waren, 1’172 Personen mehr (+24,4%) als im Vormonat (s. Grafik und Tabelle). Die Anzahl der betroffenen Betriebe habe sich um 61 Einheiten (+12,2%) auf 563 erhöht und die ausgefallenen Arbeitsstunden hätten um 82’246 (+29,6%) auf 360’172 Stunden zugenommen. In der entsprechenden Vorjahresperiode (Oktober 2014) waren 127’781 Ausfallstunden registriert worden, welche sich auf 1’915 Personen in 165 Betrieben verteilt hatten. Dieses Bild dürfte sich nun aller Voraussicht nach rasch ändern. 

13.01.2016 | Autor Jörg Naumann

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