Flankierende Massnahmen

Entsendegesetz soll angepasst werden

Der Bundesrat hat (am 1. Juli 2015) die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes zuhanden der eidgenössischen Räte früher als ursprünglich geplant verabschiedet. Er schlägt dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5‘000 Franken auf 30‘000 Franken zu erhöhen.

Die flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit sind seit ihrem Inkrafttreten optimiert  worden. Zusätzlich wird ihr Vollzug laufend verbessert. Die FlaM haben dazu beigetragen, dass sich die  Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz grundsätzlich halten konnten. Damit dies auch weiterhin der Fall ist, schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz zu erhöhen.

Die höheren Verwaltungssanktionen sollen einerseits gegen ausländische Arbeitgeber ausgesprochen werden können, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden und gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen. Andererseits sollen die Kantone Schweizer Arbeitgeber, die gegen einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen verstossen, ebenfalls höher sanktionieren können.

Vorgezogene Behandlung

Ursprünglich beschloss der Bundesrat, die Erhöhung der Sanktionen im Entsendegesetz (EntsG) parallel zur Revision des Schwarzarbeitsgesetzes und bis im Oktober 2015 zu beantragen.

Im Rahmen eines Treffens im Mai 2015 zwischen dem Vorsteher des WBF und den Sozialpartnern wurde seitens der Arbeitnehmervertreter der Wunsch nach einer vorgezogenen Behandlung der Erhöhung der Obergrenze der Sanktionen im EntsG geäussert, welchem sich die Arbeitgebervertreter offen gegenüber zeigten. Diesem Resultat einer funktionierenden und gelebten Sozialpartnerschaft soll mit der vorgezogenen Vorlage Rechnung getragen werden.

01.07.2015 | Autor Jörg Naumann

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